Benutzungsordnung
Achtung,
mit dem Betreten der Anlagen (Cube-Kletterzentrum) des Deutschen Alpenvereins Sektion Wetzlar akzeptierst du untenstehende Benutzungsordnung.
Die Benutzungsordnung kannst du dir auch hier downloaden oder im Cube aushändigen lassen.Außerdem kannst du hier die Einverständniserklärung für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) downloaden. Diese brauchst du, wenn du noch keine 18 Jahre alt bist und ohne Begleitung deines Erziehungsberechtigten klettern möchtest. Bitte für jeden Jugendlichen ein eigenes Formular.
Benutzungsordnung
des Cube DAV Kletterzentrum Wetzlar
1. Berechtigung
1.1 Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern:
Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind und sich mit dem DAV-Mitgliedsausweis oder Personalausweis ausweisen können.
Personen, die eine auf den Tag und ihren Namen ausgestellte Eintrittskarte vorweisen können.1.2 Nicht klettern dürfen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Erlaubnis
eines Erziehungsberechtigten haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten. Ausgenommen sind DAV-Veranstaltungen.
Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen.
2. Zutritt
2.1 Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.
2.2 Der Träger oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.
3. Haftung
3.1 Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder!
3.2 Zur Sicherung müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden.
3.3 Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
3.4 Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
3.5 Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt
(vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung).
4. Veränderungen/Beschädigungen
4.1 Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte sind unverzüglich zu melden.
5. Hausrecht
5.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Ordnungskraft aus.
Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.















